Der Landesvorstand hat in seiner Sitzung am 17. September die Verfahrensrichtlinie zur Mitgliederbefragung beschlossen. Sie ergänzt damit die Verfahrensrichtlinien des Landesverbandes Berlin zur Durchführung von Mitgliederbegehren und Mitgliederentscheiden gem. § 13* OrgStatut vom Dezember 2007.